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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Nutzung des online Digitallabors:
Inhaltsverzeichnis:
§1 Allgemeines
§2 Vertragsschluss
§3 Preise
§4 Versand
§5 Zahlung
§6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
§7 Lieferbedingungen
§8 Widerrufsrecht
§9 Mängelgewährleistung, Haftung
§10 Eigentumsvorbehalt
§11 Rechte Dritter
§12 Datenverarbeitung und Datenschutz
§13 Sonstiges
Bei Bestellung verkaufen wir
Ihnen die Waren und Dienstleistungen zu den nachstehend aufgeführten
Liefer- und Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen Foto-Drockenmüller und einem
Kunden zur Ausführung einer Bestellung getroffen werden, sind in den
nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) schriftlich
niedergelegt. Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit
auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Abweichungen von den
AGB von Foto-Drockenmüller bedürfen zur Gültigkeit für jedes
einzelne Geschäft einer schriftlichen Bestätigung.
(2) Die Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten nicht für auf einen
bestimmten Zeitraum beschränkte Aktionen (wie z B. Versteigerungen
und Gewinnspiele). Das Foto-Drockenmüller weist auf die jeweiligen
Bedingungen im Rahmen derartiger Aktionen hin.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die von einem Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder
mündlich aufgegebene und beim Foto-Drodckenmüller eingegangene
Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(2) Die Bestellung ist für Foto-Drockenmüller nur verbindlich,
soweit sie schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware
nachgekommen wird. Der Kunde verzichtet insoweit auf eine
Annahmeerklärung.
§ 3 Preise
(1) Bestellungen werden zu den am Tag der Bestellung gültigen
Preisen ausgeführt.
(2) Foto-Drockenmüller ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene
Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer
Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich in EURO (EUR). Sie beinhalten
die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 4 Versand
(1) Der Versand erfolgt umgehend nach Fertigstellung der Bilder. Der
Kunde kann die Ware alternativ bei Foto-Drockenmüller abholen. Bei
Abholung entfallen die Portokosten.
§ 5 Zahlung
(1) Der Kunde zahlt bei
Abholung der Ware.
(2) Bei Versand zahlt der Kunde per Rechnung.
§ 6 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von den
Foto-Drockenmüller anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf ein Kunde nur insoweit ausüben,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7
Lieferbedingungen
(1) Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht die Lieferpflicht von Foto-Drockenmüllr.
(2) Angaben über eine Lieferfrist sind unverbindlich und stehen
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren oder
Dienstleistungen.
(3) Zu Teillieferungen ist Foto-Drockenmüller berechtigt.
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der bestellten Ware hat der Kunde das Recht, den
Kaufvertrag zu widerrufen oder die Ware zurück zu bringen. Von
dieser Regelung ausgenommen sind:
-
Ware, die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurde
-
Ware, die vom Kunden
grob fahrlässig beschädigt wurde.
Der Warenwert und gegebenenfalls auch die Versand- bzw. Portokosten
werden dem Kunden dann ausgezahlt.
(2) Allen Rücksendungen ist unbedingt eine Kopie des Lieferscheines
beizulegen. Es werden nur ausreichend frankierte Rücksendungen
entgegen genommen.
§ 9
Mängelgewährleistung, Haftung
(1) Berechtigte Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn
sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware unter Beifügung von
Lieferschein / Rechnung an-gemeldet wurden. Als berechtigte Mängel
gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen
Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch
geschmackliche Gesichtspunkte. Bei nicht offensichtlichen Mängeln
gilt eine Anzeigefrist von sechs Monaten ab Gefahrenübergang. Bei
berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung in Höhe des Materialwerts der Ware bzw. der
Vorlagen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(2) Für Beschädigung oder Verlust von Daten (z. B. elektronische
Bilddateien) auf kundeneigenen - oder Datenträgern von
Foto-Drockenmüller, sowie auf den elektronischen
Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine
Haftung übernommen.
Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen Foto-Drockenmüller zur
Verfügung gestellten Filmen, Negativen, Dias, Fotos, Datenträgern
oder sonstigen Gegenständen oder Vorlagen wird ebenfalls
ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche ausgeschlossen. Foto-Drockenmüller haften daher nicht für
Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind,
insbesondere wird keine Haftung für entgangenen Gewinn oder für
sonstige Vermögensschäden übernommen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen des Absatz 2 gelten nicht, sofern die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
Foto-Drockenmüller oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruht bzw. Foto-Drockenmüller schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt. In jedem Fall ist die Haftung bzw.
Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen
bzw. des Foto-Drockenmüller überlassenen Materials.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab
Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
(1) Foto-Drockenmüller behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist
Foto-Drockenmüller berechtigt, die Waren zurückzuverlangen und vom
Vertrag zurückzutreten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung pfleglich zu behandeln.
§ 11 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert, die für die übertragenen Arbeiten
erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstige Rechte zu besitzen.
(2) Aus einer etwaigen Urheber- oder Markenrechtsverletzung oder
sonstigen Verletzung von Rechten Dritter entstehende Folgen trägt
allein der Kunde.
(3) Der Kunde stellt Foto-Drockenmüller insoweit von Ansprüchen
Dritter frei.
§ 12
Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Foto-Drockenmüller speichert über den Kunden personenbezogene
Daten mit automatischer Datenverarbeitung.
(2) Foto-Drockenmüller wird die anlässlich von Bestellungen
anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung
der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.
(3) Die digitalen Bildaufträge werden 14 Tage nach Eingang des
Auftrags zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung in einer EDV-Anlage
gespeichert. Danach werden die digitalen Bilddateien
unwiederbringlich gelöscht. Im Falle einer Reklamation nach Löschung
der Daten ist der Kunde verpflichtet die Originaldaten nochmals zur
Verfügung zu stellen.
§ 13 Sonstiges
(1)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, sowie für
Verbindlichkeiten des Kunden ist der Firmensitz von
Foto-Drockenmüller. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Sitz
von Foto Drockenmüller. Es bleibt Foto-Drockenmüller jedoch
unbenommen, auch an sonstigen übrigen Gerichtsständen zu klagen.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so
berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der
Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für
diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum
Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das
gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Partnern nicht
vorhergesehene Lücke aufweist.
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